Preise

Preise im Jugend-, Gäste- und Seminarhaus Gailhof 2023

Haus  II und III

(Kategorie 2,  Gemeinschaftszimmer und bis auf die Leiterzimmer Gemeinschaftsbäder)

 

Jugendliche

(bis 27 Jahre)

Erwachsene

(ab 28 Jahre)

Übernachtung

13,00 €

19,00 €

Frühstück

5,00 €

6,00 €

Mittagessen

6,00 €

7,00 €

Kaffee/Kuchen

(auf Anfrage)

3,50 €

4,50 €

Abendessen / Grillen

5,00 €

6,00 €

 

 

 

 Bildungsangebote für Schulkassen bzw. Gruppen

(Für mindestens 10 Kinder /Jugendliche. Inklusive Programm, Vollverpflegung und Übernachtung )

 

Teilnehmer*in

Betreuer*in

3-tägig

110,00 €

50,00 €

5-tägig

180,00 €

70,00 €

Die Buchung eines viertägigen Programms ist zu bestimmten Zeiten möglich.

 

 

Tagungs- und Seminarräume

Zu jedem Übernachtungsaufenthalt wird den Gruppen ein kostenfreier Tagungsraum angeboten.

Die Preise beziehen sich auf den gesamten Aufenthaltszeitraum der Inanspruchnahme.

Kategorie

Preis Räumlichkeit
Raummiete Kat. A

150,00 €

Seminarräume

Raummiete Kat. B

100,00 €

Gruppenräume

 

 

Seminarverpflegung

Standard Premium
5,00 € pro Teilnehmer*in 15,00 € pro Teilnehmer*in
Kaffee

Tee

Mineralwasser (still und medium)

Apfelsaft

Kaffee

Tee

Mineralwasser (still und medium)

Softgetränke

Vormittagssnack

Obst

Kaffee und Kuchen (nachmittags)

 

Sonstiges

Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Ihrem Aufenthalt.

Die Kosten für angereiste Gäste werden für den vertraglich festgehaltenen Aufenthalt in Rechnung gestellt, vorzeitige Abreise, nicht wahrgenommene Mahlzeiten oder ähnliches können nicht erstattet werden. Ein Aufenthalt ist ab einer Gruppengröße von mindestens zehn Personen möglich. Sollten Sie mit weniger Personen anreisen, werden die vertraglich vereinbarten Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zehn Personen abgerechnet.

Leihbettwäsche

6,00 € p. P.

1-Nacht Zuschlag

10,00 € p. P.

 

Bei allen Preisen handelt es sich um Nettoangaben.

Nach § 4 Nr. 25 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) werden die Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII steuerbar, aber befreit erbracht.