Preise
Preise im Jugend-, Gäste- und Seminarhaus Gailhof 2023
Haus II und III
(Kategorie 2, Gemeinschaftszimmer und bis auf die Leiterzimmer Gemeinschaftsbäder)
Jugendliche (bis 27 Jahre) |
Erwachsene (ab 28 Jahre) |
|
Übernachtung |
13,00 € |
19,00 € |
Frühstück |
5,00 € |
6,00 € |
Mittagessen |
6,00 € |
7,00 € |
Kaffee/Kuchen
(auf Anfrage) |
3,50 € |
4,50 € |
Abendessen / Grillen |
5,00 € |
6,00 € |
Bildungsangebote für Schulkassen bzw. Gruppen
(Für mindestens 10 Kinder /Jugendliche. Inklusive Programm, Vollverpflegung und Übernachtung )
Teilnehmer*in |
Betreuer*in |
|
3-tägig |
110,00 € |
50,00 € |
5-tägig |
180,00 € |
70,00 € |
Die Buchung eines viertägigen Programms ist zu bestimmten Zeiten möglich.
Tagungs- und Seminarräume
Zu jedem Übernachtungsaufenthalt wird den Gruppen ein kostenfreier Tagungsraum angeboten.
Die Preise beziehen sich auf den gesamten Aufenthaltszeitraum der Inanspruchnahme.
Kategorie |
Preis | Räumlichkeit |
Raummiete Kat. A |
150,00 € |
Seminarräume |
Raummiete Kat. B |
100,00 € |
Gruppenräume |
Seminarverpflegung
Standard | Premium |
5,00 € pro Teilnehmer*in | 15,00 € pro Teilnehmer*in |
Kaffee
Tee Mineralwasser (still und medium) Apfelsaft |
Kaffee
Tee Mineralwasser (still und medium) Softgetränke Vormittagssnack Obst Kaffee und Kuchen (nachmittags) |
Sonstiges
Die Rechnungsstellung erfolgt erst nach Ihrem Aufenthalt.
Die Kosten für angereiste Gäste werden für den vertraglich festgehaltenen Aufenthalt in Rechnung gestellt, vorzeitige Abreise, nicht wahrgenommene Mahlzeiten oder ähnliches können nicht erstattet werden. Ein Aufenthalt ist ab einer Gruppengröße von mindestens zehn Personen möglich. Sollten Sie mit weniger Personen anreisen, werden die vertraglich vereinbarten Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zehn Personen abgerechnet.
Leihbettwäsche |
6,00 € p. P. |
1-Nacht Zuschlag |
10,00 € p. P. |
Bei allen Preisen handelt es sich um Nettoangaben.
Nach § 4 Nr. 25 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) werden die Leistungen der Jugendhilfe nach § 2 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII steuerbar, aber befreit erbracht.